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Der Kollersche Wald – ein schutzwürdiger Lebensraum in Celle von landesweiter Bedeutung

Der Kollersche Wald in Celle, Aufnahme: BUND Celle
Der Kollersche Wald in Celle, Aufnahme: BUND Celle

Celle. Mitten im Stadtgebiet von Celle hat sich ein alter, artenreicher Waldlebensraum erhalten – der Kollersche Wald. Er zeichnet sich durch eine natürliche Waldverjüngung aus, mit Bäumen vom Sämling bis zur über 300-jährigen Eiche, sowie durch einen hohen Anteil an Totholz. Zahlreiche Baumhöhlen bieten einer Vielfalt an Vögeln und Fledermäusen Unterschlupf. In dem unzugänglichen Areal konnte sich auch eine außergewöhnlich reichhaltige Insektenfauna erhalten. Ein von der Stadt Celle in Auftrag gegebenes Gutachten des Planungsbüros „Arbeitsgruppe Land & Wasser“ stellt fest, dass solche Gebiete mit jahrhundertealter Waldtradition von „landesweiter Bedeutung“ sind.

Die BUND-Kreisgruppe Celle begrüßt es ausdrücklich, dass jüngste Pläne der Stadt Celle, eine Teilfläche des Waldes als Baugebiet auszuweisen, aufgegeben wurden. Nun soll das komplette Areal als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden. „Das Wort ‚Schutzgebiet‘ klingt auf den ersten Blick gut, doch auch ohne Wohnbebauung sind erhebliche Eingriffe in das empfindliche Ökosystem zu befürchten“, gibt Vorstand Dr. Hildegard Rupp zu bedenken. Kritisch sieht die Biologin die Ankündigung, dem Eigentümer eine forstwirtschaftliche Nutzung einzuräumen. „Die Entnahme von Höhlenbäumen, totholzreichen Uraltbäumen sowie von stehendem und liegendem Totholz wird dann unter Auflagen erlaubt sein. Auch der Einsatz von Pestiziden und schweren Maschinen wäre möglich, und bis zu 30 % der Waldfläche könnten ohne Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde kahl geschlagen werden.“, erklärt Rupp.

Ferner soll das Gelände als Naherholungsgebiet geöffnet werden. Angesichts der geringen Fläche von nur etwa drei Hektar wäre es danach vorbei mit der Ruhe für die Tier- und Pflanzenwelt. Gerade weil der Kollersche Wald bisher nicht öffentlich zugänglich war, konnte er seine hohe Artenvielfalt bewahren. Ökologisch wertvolle Strukturen des Waldes würden einer Öffnung des Gebietes zum Opfer fallen, denn an öffentlichen Wegen in Naherholungsgebieten besteht die Pflicht zur Verkehrswegesicherung. Zur Gefahrenabwehr müssten Höhlenbäume, totholzreiches Altholz und stehendes Totholz beschnitten oder entfernt werden.  „Aus diesem Grund machen wir uns dafür stark, dass der Kollersche Wald in seiner jetzigen Form als Schutzraum für die Tier- und Pflanzenwelt erhalten bleibt“, schließt Dr. Hildegard Rupp, BUND-Kreisgruppe Celle.

 

Hintergrund

Der Waldbestand entspricht dem Lebensraumtyp 9190 (alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche) des Anhangs I der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie. Er stellt somit einen Lebensraum „von gemeinschaftlichem Interesse“ dar. Das von der Stadt Celle in Auftrag gegebene Gutachten weist bei den holzzersetzenden Käfern zwei Urwaldreliktarten aus. Bis zu zehn Fledermausarten sind im Kollerschen Wald nachweisbar. Auch diese werden durch die FFH-Richtlinie (Anhänge II, IV) streng geschützt. Es ist gesetzlich verboten, ihre Lebensstätten zu zerstören oder zu beschädigen, und sie dürfen auch nicht gestört werden. Durch Eingriffe, wie z.B. das Fällen von Bäumen, darf sich ihr Erhaltungszustand nicht verschlechtern. Die Schutzbestimmungen gelten auch außerhalb des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 auf der gesamten Fläche.


 

Foto: Der Kollersche Wald in Celle, Aufnahme: BUND Celle.