Wernigerode. Der NABU Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. begehrt in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg von der Nationalparkverwaltung u. a. die Unterlassung von Maßnahmen zur Totholz-Entnahme im Bereich Schierke. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit einer Zwischenverfügung vom 14.11.2022 angeordnet, die dort aktuell laufenden Arbeiten vorläufig einzustellen. Damit ist allerdings noch nicht abschließend über den Antrag des Naturschutzverbandes entschieden.
Die Nationalparkverwaltung respektiert die Anordnung des Gerichts. Sie wird sich zugleich gegen die erhoben Vorwürfe verteidigen. Nationalparkleiter Dr. Roland Pietsch: „Wir haben Verständnis dafür, dass sich das Gericht zunächst ein vollständiges Bild von der Situation machen muss, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. Leider waren unsere Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung mit dem Verband nicht erfolgreich.“
Hintergrund der Maßnahmen zur Totholz-Entnahme im Bereich Schierke sind die Erkenntnisse aus den Großbrandereignissen in diesem Jahr. Die Nationalparkverwaltung sieht die Notwendigkeit, auch mit Maßnahmen des konkreten Gebietsmanagements vorbeugend dafür Sorgen zu tragen, dass im Falle eines Brandes weder großflächig wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen vernichtet werden, noch Menschen oder Sachgüter zu Schaden kommen.