Nationalparkverwaltung und Naturschutzbund legen Rechtsstreit bei.
Wernigerode, 01. Dezember 2022. Die Nationalparkverwaltung Harz und der Naturschutzbund NABU, Landesverband Sachsen-Anhalt, beenden den beim Verwaltungsgericht Magdeburg anhängigen Rechtsstreit mit einer Einigung. Beide Seiten haben sich darauf verständigt, dass die vom NABU für notwendig erachtete FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Maßnahme im Bereich Schierke jetzt noch erfolgen wird und die anerkannten Naturschutzverbände und Umweltvereinigungen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Abtransport des bereits abgelagerten Holzes in den Bereichen Oberer Königsberger Weg und Knaups Holz sowie bei Schierke kann ohne weitere Untersuchungs- und Beteiligungsschritte stattfinden.
Die Entnahmen von Totholz waren im Rahmen der Brandbekämpfung und zum Zweck des vorsorglichen Brandschutzes erfolgt. Aus Sicht der Nationalparkverwaltung wurde mit der Einigung ein sinnvolles Vorgehen festgelegt. Nationalparkleiter Dr. Roland Pietsch: „Wir haben uns von Anfang an um eine einvernehmliche Lösung mit dem Verband bemüht. Es freut uns, dass dieser unseren Vorschlag jetzt aufgegriffen und angenommen hat. Wir werden die für die Maßnahme Schierke zugesagte FFH-Verträglichkeitsprüfung jetzt so schnell wie möglich auf den Weg bringen.“
Pietsch: „Dem Schutz der Menschen kommt bei einer solchen Abwägung ein hohes Gewicht zu.“
Dies ist der zentrale Punkt der Vereinbarung. Pietsch erläutert: „Diese Prüfung ist auch bei bestimmten Maßnahmen des Gebietsmanagements erforderlich. Um Schierke mussten wir die Maßnahme jedoch so zügig veranlassen, damit wir vor den jetzt zu erwartenden Schneelagen, in denen solche Arbeiten nicht möglich sind, und der mit ausgehendem Winter einsetzenden Brut- und Setzzeit sowie der kommenden Waldbrandsaison Sicherheit vor akuter Brandgefahr für den Nationalpark selbst wie auch für die Menschen in Schierke hergestellt haben. Diese Entscheidung haben wir sorgfältig abgewogen. Dem Schutz der Menschen kommt bei einer solchen Abwägung ein hohes Gewicht zu.“
Die Nationalparkverwaltung hatte auf einer Fläche von etwa 15 Hektar direkt angrenzend an die Wohnbebauung des Ortes Schierke zum vorsorglichen Brandschutz das dort zum Teil noch vorhandene Totholz räumen lassen. Dafür wurden wegen des schwierigen Geländes und zur Schonung der bereits aufkommenden Naturverjüngung unter gleichzeitigem Einsatz von bis zu drei Forstmaschinen und zwei Seilkränen rund fünf Wochen benötigt. Pietsch: „Allen Beteiligten ist klar, dass die Entscheidung zur Entnahme von Totholz weder organisatorisch und wirtschaftlich, noch naturschutzfachlich und juristisch trivial ist.“
Hintergrund des Rechtsstreites sind unterschiedliche Auffassungen zum Umgang mit den Erkenntnissen aus den Großbrandereignissen in diesem Jahr und zur Verträglichkeit der Totholz-Entnahme im Bereich Schierke mit der Natura 2000-Verordnung. Die Nationalparkverwaltung sieht die Erforderlichkeit, auch mit Maßnahmen des konkreten Gebietsmanagements vorbeugend dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Brandes weder großflächig wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen vernichtet werden, noch Menschen oder Sachgüter zu Schaden kommen. Rechtlich geht es in diesem Fall um die Beachtung der Anforderungen der gegenüber den Nationalpark-Gesetzen der Bundesländer höherrangigen Natura 2000-Richtlinien (FFH und Vogelschutz) der Europäischen Union, nicht um das Nationalpark-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt.